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Verschwiegenheit

Als Lebens- und Sozialberater*in unterliege ich gemäß § 119 Gewerbeordnung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Das bedeutet:

  • Alle persönlichen Informationen, die im Rahmen der Beratung anvertraut werden, werden streng vertraulich behandelt.

  • Inhalte der Sitzungen – sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen – werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • Eine Weitergabe ist nur erlaubt, wenn Sie bzw. Ihr Kind ausdrücklich zustimmen oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z. B. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).

  • Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird vorab geklärt, was geschützt bleibt und was auf Wunsch des Kindes gemeinsam mit den Eltern besprochen wird.

  • Der Schutz der Privatsphäre und die Vertrauensbasis stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.

Absageregelung

Termine können bis 24 Stunden vorab kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird der Termin in voller Höhe verrechnet, da die für Sie reservierte Zeit nicht mehr kurzfristig vergeben werden kann.

Die psychosoziale Beratung bietet professionelle Unterstützung, fördert persönliche Entwicklung und stärkt individuelle Ressourcen.

Die Beratung stellt jedoch keine Psychotherapie, psychologische Behandlung und keine medizinische Behandlung dar.
Diagnosen sowie therapeutische oder medizinische Maßnahmen bleiben entsprechend qualifizierten Fachkräften vorbehalten. Falls eine weiterführende Behandlung sinnvoll erscheint, erfolgt eine wertschätzende Empfehlung an geeignete Stellen